„Ein anstößiger Stein
bringt eine kleine Stadt ins Gerede”
(Hamburger Abendblatt 17. Januar 2007)
„Wer ist weise und klug unter euch? Der zeige mit seinem guten Wandel seine Werke in Sanftmut und Weisheit. Habt ihr aber bittern Neid und Streit in eurem Herzen, so rühmt euch nicht und lügt nicht der Wahrheit zuwider. Das ist nicht die Weisheit, die davon oben herabkommt, sondern sie ist irdisch, niedrig und teuflisch. Denn wo Neid und Streit ist, da sind Unordnung und lauter böse Dinge. Die Weisheit aber von oben her ist zuerst lauter, dann friedfertig, gütig, lässt sich etwas sagen, ist reich an Barmherzigkeit und guten Früchten, unparteiisch, ohne Heuchelei. Die Frucht der Gerechtigkeit aber wird gesät in Frieden für die, die Frieden stiften.”
(Brief des Jakobus „an die zwölf Stämme, die unter den Völkern verstreut wohnen”, Kapitel 3, Verse 13 bis 18; übersetzt nach Martin Luther)
Ach was – Verschwörungstheorie. Wer bei dem, was in jüngster Zeit an manchen deutschen Gerichten und in einigen Provinz-Politbüros abläuft, keinen Zusammenhang erkennt, der stellt sich blind. Und taub.
Da gingen, zum Beispiel, der Münchner Künstler Wolfram Kastner sowie die Autoren Veronika Straass und Claus-Peter Lieckfeld im November des vorigen Jahres in Landsberg am Lech hin und hauten einen Stein vom Sockel, der das „Gedenken” von Albert Leo Schlageter bewahren soll. Diesen ausgewiesenen Demokratiefeind, der schon 1922 der NSDAP beigetreten war und 1923 hingerichtet wurde, weil er sich an Terroranschlägen beteiligt hatte, verehrten zunächst die Deutschnationalen per Felsblock, später hoben ihn die Nazis auf ein quasireligiöses Podest. Heute steht der Stein noch immer dort, wo ihn einst die Kumpane des Terroristen hingesetzt hatten.
Bevor die drei Nazigegner Hand anlegten, hatten sie dem SPD-Oberbürgermeister von Landsberg, Ingo Lehmann, vorgeschlagen, das „Denkmal” um eine Tafel zu ergänzen. Sie sollte Betrachtern klar machen, wer und wie Schlageter war. Doch der Ältestenrat der Stadt „kam mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis, es beim jetzigen Zustand zu belassen”, wie Ingo Lehmann am 31. Mai 2006 schriftlich mitteilte. Das Thema bedürfe „keiner Aufweitung”. Das sahen (und sehen) Straass, Kastner und Lieckfeld anders. Weswegen sie eine eigene Art von „Denk-Anstoß” ersannen und den Landsberger Stein des Anstoßes aus seiner erhabenen Position stießen. Wacker!
Die Quittung folgte in Form eines Strafbefehls auf dem Fuße. In diesem „Befehl” steht, die Drei hätten „einen im Eigentum der Stadt Landsberg am Lech befindlichen Gedenkstein” umgestoßen, „wobei Sie den betonierten Sockel dieses Steines beschädigten”. Der Sachschaden betrage „ca. 500 Euro”. Deshalb würden sie „beschuldigt, gemeinschaftlich handelnd, rechtswidrig ein öffentliches Denkmal beschädigt oder zerstört zu haben, strafbar als gemeinschaftlich begangene gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß §§ 304, Abs. 1, 25, Abs.2 StGB.” Gegen die drei Steinstürmer wurde „eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt”. Der Tagessatz wurde auf 50 Euro festgesetzt. Die Geldstrafe betrage „insgesamt also 2000 Euro”. Das findet sogar das 800 Kilometer entfernt erscheinende „Hamburger Abendblatt” anstößig. Straass, Kastner und Lieckfeld wollen es auf einen Prozess ankommen lassen.
Oder: Am 10. Januar 2007 berichtete die „Süddeutschen Zeitung”, Lokalsausgabe Ebersberg unter der Überschrift: „Ein Kritiker wird zum Täter gemacht”, David Goldner aus Ebersberg habe am 27. Mai 2006 in Mittenwald gegen das Kameradschaftsgetümel der Gebirgsjäger – deren „Kameraden” in braunen Tagen in Kriegsverbrechen verstrickt gewesen sein sollen (hjs) – demonstrieren wollen. In seinem Gepäck: Handzettel, mit denen für eine Lesung aus dem Buch „Feindaufklärung und Reeducation” von Stephan Grigat geworben wurde. Das Flugblatt zeigte den Titel des Werkes, das sich kritisch mit dem Post- und Neonazitum sowie dem Islamismus befasst. Auf dem Titel: Ein Foto mit arabischen Islamisten, die den rechten Arm zum Gruß der Nazis ausstrecken.
Im Bahnhof von Mittenwald wurde Goldners Gepäck von Polizeibeamten kontrolliert – ob auch das der angereisten „Kameraden” steht dahin – und das Flugblatt konfisziert. Auf Grundlage der Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches – die stellen das Verbreiten, das Verwenden und das Vorrätighalten „von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” unter Strafe – eröffnete die Staatanwaltschaft Garmisch ein Verfahren gegen den Politologen Goldner. Laut Strafbefehl sollte der Antifaschist fürs Wahrnehmen des Demonstrationsrechtes und das Bei-sich-Führen eines Handzettels, der für ein deutlich erkennbar antinazistisches Buch wirbt, 60 Tagessätze à 40 Euro auf den Tresen der Gerichtskasse blättern. Im Widerspruchsverfahren kürzte der Richter Dr. Dieter Klarmann den Tagessatz auf zehn Euro, weil Goldner arbeitslos ist. Er ließ allerdings erkennen, dass er die Demonstration der Gegner des Gebirgsjäger-Aufmarsches für eine linksextremistische Veranstaltung hält. David Goldner geht in Revision.
Und weiter: Vor einigen Monaten ist ein Stuttgarter Versandhändler mit einer gepfefferten Geldstrafe belegt worden, weil er Plakate, Anstecker und ähnliche, üblich gewordene Mittel, seine Gesinnung deutlich oder sich verständlich zu machen, anbot und verkaufte, die Nazisymbole zeigen, die durchgestrichen sind oder die in Müllkübel wandern. Der Mann muss vor den Bundesgerichtshof ziehen, um – hoffentlich, hoffentlich! – feststellen zu lassen, dass deutsche Provinzjuristen auf dem Holzwege sind, wenn sie behaupten, durchgestrichene, lächerlich gemachte Symbole der braunen Brut trügen die „Gefahr der Gewöhnung” in sich. Sie bewirken das Gegenteil. Das sollte nun endlich höchstinstanzlich festgehalten werden!
Das Arge an dem, was manche Kleinstadt-Politiker- und Organe der Rechtspflege sich leisten, ist, dass Menschen, die sich auf dem Laufenden halten, denken, Bertolt Brecht habe die Dinge richtig gesehen, als er 1955 in seine „Kriegsfibel” schrieb: „Das da hätt’ einmal fast die Welt regiert, / Die Völker wurden seiner Herr. / Jedoch ich wollte, / daß ihr nicht schon triumphiert: / Der Schoß ist fruchtbar noch, / aus dem das kroch.”
Sollte die Ursache für das Verhalten einiger Lokalmatadoren indes in deren Blauäugigkeit liegen, so wusste schon der Apostel Paulus Abhilfe. Das teilte er der christlichen Gemeinde in Korinth in seinem ersten Brief (Kapitel 15, Verse 33 und 34) mit: „Lasst euch nicht verführen! Schlechter Umgang verdirbt gute Sitten. Werdet doch einmal recht nüchtern und sündigt nicht! Denn einige wissen nichts von Gott; das sage ich euch zur Schande.”