19. Januar 2007 Kommentieren 1. Jahrgang

„Wir fahren den Strafprozess an die Wand”

(Spiegel online 18. Januar 2007, 17:16)

„Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen! Weh denen, die weise sind in ihren eigenen Augen und halten sich selbst für klug! Weh denen, die Helden sind, Wein zu saufen, und wackere Männer, Rauschtrank zu mischen, die den Schuldigen gerecht sprechen für Geschenke und das Recht nehmen denen, die im Recht sind!”

(Der Prophet Jesaja, Kapitel 5: „Weherufe über die Sünden der Großen”, Verse 20 bis 23; übersetzt nach Martin Luther)

Mag sein, dass ein Kamel leichter durch ein Nadelöhr geht, als dass ein Reicher ins Reich Gottes kommt, wie es im Evangelium des Apostels Matthäus heißt. Aber – durch die Pforten eines deutschen Gerichts geht mittlerweile jeder Reiche leichter, hinein in die irdische Freiheit, als ein Armer. Vorausgesetzt, der Advokat des Reichen ist kein Kamel. Wer andere anschwärzt (was auch „falsch Zeugnis wider einen Nächsten reden” genannt werden kann) oder eine ihm zur Last gelegte Tat, ob er sie nun wirklich begangen hat oder nicht, gesteht und darüber hinaus dem Fiskus einen Batzen Geld in den unersättlichen Rachen wirft, der darf damit rechnen, als freier Mann oder freie Frau ein Gericht zu verlassen. Zum Schein „auf Bewährung”: Wenn das Geld im Kasten klingt, der Reiche aus dem Kittchen springt.

Der Ablasshandel war nicht erst zu Martin Luthers Lebzeiten gang und gäbe. Es gab ihn bereits Jahrhunderte zuvor. Kathedralen – die nicht zu Gottes höherem Ruhm erbaut wurden, sondern als Denkmale für diejenigen, die sie errichten ließen – und Kreuzzüge, die der gewaltsamen Landnahme dienten, sind aus dem so ergaunerten Geld finanziert worden. Allerdings floss der eine oder andere Betrag auch in gemeinnützige Zwecke: zum Beispiel in den Bau von Deichen in Holland. Für Historiker wäre dieser „Deal” mit der Angst ums Seelenheil vermutlich eine Fußnote geblieben – Teil der Wirtschaftsgeschichte, nicht der Religion. Hätte nicht Martin Luther dagegen Stellung bezogen. Der Reformator allerdings bekämpfte den Handel „Gulden gegen den Erlass von Fristen im Fegefeuer” nur als einen dummen Missbrauch. Von den Netzwerken finanzieller Interessen hatte er keinen blassen Schimmer.

Die moderne Form des Ablasshandels, Deal genannt – Denglisch gesprochen, verbreitet das Wort den abgestandenen Duft von Unsauberkeit –, ist die heutzutage ungeniert weltliche Variante dessen, was den „Bruder Martinus” einst zum Zorn reizte. Angenommen, Luther lebte in diesen Tagen und hätte am 18. Januar 2007 bei Spiegel online – das ist nur ein Beispiel von ungeahnt vielen – den Vorspann eines Artikels über den Strafprozess gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz, Beglücker aller Lohnabhängigen und schuldlos arbeitslos Gewordenen, gelesen, er wäre spiralförmig durch die Zimmerdecken seines Hauses gefahren.

„Ob im Fall Mannesmann oder aktuell beim Verfahren gegen Peter Hartz: Acht von zehn Wirtschaftsprozesse werden inzwischen mit Absprachen beendet, die dem Angeklagten einen kurzen Prozess ermöglichen”, ist da zu lesen. Sie „ermöglichen” nicht allein „einen kurzen Prozess”, sie machen überdies Haftstrafen möglich, die so gering angesetzt sind, dass sie „zur Bewährung ausgesetzt” werden können. Bedingung: Ein kleines Geständnis und es müssen Summen abgedrückt werden, die die Betroffenen der sprichwörtlichen Portokasse entnehmen.

Die Lust „streitig zu verhandeln” werde dadurch gedämpft, dass Bosse Advokaten aus „der ersten Liga der Strafverteidiger” an die Rampe schicken können, vermuten auch die Verfasser des Spiegel online-Artikels. Diese „Organe der Rechtspflege” wissen, wie Richter zur Weißglut zu bringen sind. Ganz ähnlich geht die Nummer „Einstellung gegen Geldauflage” über die Bühne der Theater, die sich Gerichte nennen. Andere Angeklagte, solche beispielsweise, die sich unbotmäßig linkspolitisch betätigen, sollen für Belanglosigkeiten durch Geldstrafen, die sie nicht bezahlen können, klein gemacht werden. Sie wandern „ersatzweise” ganz hurtig in den Knast.

Genauso anrüchig wie diese Form der Klassenjustiz ist die in den Vereinigten Staaten von Amerika gern geübte sogenannte Kronzeugenregelung. Bei der kann sich jeder angeklagte Strolch heute dadurch „freikaufen”, dass er seinen Komplizen von gestern oder einen Zellengenossen ans Messer der angeblichen Gerichtsbarkeit liefert. Es drehe sich dabei um eine „Hilfsmaßnahme der Staatsanwaltschaft”, für den Fall, dass Staatsanwälte von der Schuld eines Angeklagten überzeugt seien, die zur Verfügung stehenden Beweismittel aber nicht ausreichten, um eine Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Ihre Unfähigkeit berechtigt manche Staatsanwälte den kleinsten Ansatz zu irdischer Gerechtigkeit mit Füßen zu treten. Kein Wunder, dass unter Juristen der Scherz umgeht: „Wer klug ist, wird Richter. Wer schlau ist Advokat. Wer dämlich ist wird Staatsanwalt.” Die „Kronzeugenregelung” hat keinen Hautgout, sie stinkt zum Himmel.

Die Erkenntnis „Gerechtigkeit ist Gottes, Gerechtigkeiten des Teufels” ist nicht neu. So notierte der deutsche Aufklärer und Dichter Christoph Martin Wieland (1733-1813) vor über 200 Jahren: „ … wie konnte ein schlechter Eseltreiber hoffen, ohne eine haltbarere Stütze als die bloße Gerechtigkeit seiner Sache gegen einen Gegner zu bestehen, der von einer ganzen Zunft unterstützt wurde?” Es könnte durchaus sein, dass es der Gerichtsbarkeit gut täte, sich im dritten Kapitel des zweiten Brief des Apostels Paulus an die Christen in Korinth den Satz „Denn wenn das Amt, das zur Verdammnis führt, Herrlichkeit hatte, wie viel mehr hat das Amt, das zur Gerechtigkeit führt, überschwängliche Herrlichkeit” zu Gemüte zu führen.


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